Als der Termin für das Malteser Fest festgelegt wurde, lag die Bundestagswahl 2013 noch in weiter Ferne. Dass diese auf den 22. September gelegt wurde, ist nicht zu ändern, aber auch kein Grund, nicht nach Aachen zu kommen, auch wenn Sie zur Wahl gehen möchten. Wählen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl und geben Sie Ihre Stimme dem Malteser Fest!
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Keine Qual der Wahl: Malteser Fest und Bundestagswahl
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